EU Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) bis zum 24.05.2018 umzusetzen!

Am 25.05.2018 muss Ihre komplette Datenschutzorganisation auf EU-Recht umgestellt sein. Bis dahin muss Ihr Unternehmen die aktuellen Vorgaben des BDSG einhalten. Das zu meistern, setzt eine umsichtige und zielführende Planung und Umsetzung der notwendigen Änderungen voraus.

Je früher Sie damit beginnen, desto besser verkraftet Ihr Unternehmen diesen Änderungsprozess.

Die Simon Projects GmbH unterstützt Sie bei diesem Prozess und steht Ihnen dauerhaft als Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.